Coronavirus – Informationen zum Soforthilfeprogramm von Bund und Land NRW (Zuschussprogramm)
Eine Antragstellung für das Soforthilfeprogramm ist nicht mehr möglich, da der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Daraus können sich Rückzahlungen ergeben.
Alle Informationen zum Rückmeldeverfahren erhalten Sie hier:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren
Fragen zum Rückmeldeverfahren
Tel.:
E-Mail: