Elektro- und Elektronik Altgeräte

Elektro- und Elektronik Altgeräte

Ausgediente Elektrogeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden.

Was zählt zu den Elektroaltgeräten?

Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte getrennt entsorgt werden. Sie enthalten neben wertvollen Rohstoffen auch gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Blei, Cadmium und viele andere Stoffe. Wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, können sie Mensch und Umwelt gefährden.

Zu den Elektroaltgeräten zählen:

  • Alle Geräte die mit Strom aus der Steckdose, aus Batterien oder Solarzellen betrieben werden.
  • Gasentladungslampen u. a.
  • sog. passive Endgeräte
  • Möbel, Kleidung, Taschen mit integrierter elektrischer Funktion, die nicht einfach ausgebaut werden kann.
  • Photovoltaikmodule

Beispiele:

  • Kühlschränke, Kühlboxen, Drucker, Dunstabzugshaube, Markisen, Werkzeuge, Armbanduhren, Tablets, Pedelecs (keine E-Bikes und S-Pedelecs)
  • Neonröhren, Energiesparlampen und LED's (keine Glühbirnen oder Halogenglühlampen)
  • Antennen, Steckdosen, Adapter und konfektionierte Kabel (USB-Kabel, Audiokabel, Antennenkabel,...)
  • Fernsehsessel, Schränke, Blinkeschuh, Rucksack (alle mit integrierter elektrischer Funktion!)
  • Photovoltaikmodule auf Hausdächern, Wohnwagen, Booten

Kostenlose Rückgabe

Folgende Abgabestellen stehen Ihnen im Kreis Euskirchen dazu zur Verfügung. Die Abgabe ist immer kostenlos.

Elektro-Kleingeräte (mit keiner Kantenlänge größer als 25 cm) z. B. Toaster, Föhn, Uhr, Bügeleisen, Smartphone:

  • an den Schadstoffmobilen (siehe Abfuhrkalender)
  • am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) des Kreises Euskirchen in Mechernich
  • im Handel 
    • z. B. Elektrofachmärkte, Kaufhäuser, Baumärkte , Möbelhäuser und Online-Händler deren Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist.
    • ab 1. Juli 2022 auch bei Supermärkten, mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte im Jahr verkaufen.
    • Ohne Kassenbon, ohne gleichzeitigen Neukauf eines Gerätes ist die Rückgabe möglich.
    • Die Rücknahme ist auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Elektro-Altgeräte (Kantenlänge > 25 cm) z. B. Waschmaschine, Staubsauger, Mikrowelle, Fernseher, Ventilator

Alle größeren Elektro-Altgeräte können Sie am Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) abgeben oder abholen lassen. Melden Sie sich zwecks Abholung der Elektro-Altgeräte bitte bei Ihrer Abfallberatung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Beim Neukauf eines gleichwertigen Elektrogerätes nimmt der Handel Ihr altes Gerät auch kostenlos und ohne Kassenbon zurück!
 

Ausnahmen:

  • asbesthaltige Geräte (z. B. Nachtspeicherheizgeräte) sind staubdicht zu verpacken (z.B. mit Kunststofffolie umwickelt) und am AWZ anzuliefern. Noch besser: lassen Sie asbesthaltige Geräte von einer Fachfirma abbauen und entsorgen. Die Firma muss Ihnen dazu eine Sackunde nach der TRGS 519 vorweisen können!
  • Photovoltaikmodule müssen ebenfalls am AWZ angeliefert werden.

Auch wichtig:

  • Alle Batterien und Akkus müssen vor der Entsorgung von Ihnen aus dem Gerät entfernt und separat entsorgt werden. Sind die Batterien und Akkus vom Gerät so umschlossen, dass Sie nicht zu entfernen sind, dürfen sie im Gerät bleiben.
  • Lampen müssen ebenfalls vorab aus den Geräten entnommen werden. Sie werden separat angenommen. Bitte Lampen bei den Rückgabestellen nur ohne Umverpackung abgeben!
  • ACHTUNG: Eine Abgabe von Elektro-Altgeräten an Schrottsammler ist i. d. R. illegal!

Daten sicher löschen

Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen!

Befinden sich sensible Dokumente, wie z. B. Fotos, medizinische Dokumente oder generell personenbezogene Daten auf dem Speichermedium ausrangierter Geräte, so ist es Ihnen überlassen, ob Sie diese Daten vor der Entsorgung löschen oder nicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät die Daten richtig zu löschen. Dabei reicht es nicht aus eine Windows- Datei z. B. in den Papierkorb zu verschieben und diesen zu leeren. 

Zur Löschung der Daten können Sie verschiedene Möglichkeiten heranziehen:

  • Physikalische Löschprogramme (hierzu stehen im Internet diverse Programme zur Verfügung)
  • Zerstörung des Datenträgers mittels Hammer, Bohrer etc. Seien Sie dabei aber vorsichtig und nutzen Sie ggf. Schutzkleidung.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Bundesamt für Sicherheit in der Informations­technik (BSI)

Wiederverwendung

Gerade bei Elektrogeräten schreitet die Entwicklung in den letzten Jahren sehr schnell voran. Kaum ist ein Gerät auf dem Markt, kommt schon eine verbesserte Version heraus. Deshalb werden häufig Geräte ausrangiert, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen, aber trotzdem zu schade für den Müll sind.

Solche Geräte sollten Sie zur Wiederverwendung weitergeben - z.B. an Freunde oder wohltätige Einrichtungen. Einiges lässt sich auch auf dem Flohmarkt oder über das Internet noch verkaufen. Verkaufen, reparieren, spenden, recyceln...hier gibt es viele Möglichkeiten.

Spenden können Sie Ihr Smartphone z. B. unter www.handysfuerdieumwelt.de.

Caritative Sammlungen finden Sie auch in unserer Nachhaltigkeitskarte (z. B. in Bad Münstereifel - Karte siehe unten).

Immer ein Neues Smartphone? Alternativ gibt es auch generalüberholte Geräte. Sollte nur ein Neues in Frage kommen, dann beachten Sie später die Möglichkeit der Reparatur.

Reparieren Sie selbst mit Hilfe der Anleitungen von iFixit:

www.iFixit.com

Selbst reparieren in Repair-Cafés oder reparieren lassen?

Wertstoffe und Schadstoffe

Elektrogeräte können über 1.000 verschiedene Substanzen enthalten; darunter befinden sich Wertstoffe wie Kupfer oder Aluminium, aber auch Schadstoffe wie Blei und Quecksiber. Um einerseits die Wertstoffe zurückgewinnen und andererseits die Schadstoffe gezielt behandeln zu können, ist die getrennte Sammlung notwendig.

Beispiele für Schadstoffe in Elektrogeräten:
Röhren-Fernseher und -Monitore enthalten bleihaltiges Glas. Die verwendeten Leuchtstoffe sind außerdem schwermetallhaltig. Mit einer gezielten Aufbereitung lassen sich die einzelnen Komponenten voneinander trennen.

Alte Kühlschränke enthalten sogenannte FCKWs (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe). Diese Stoffe schädigen die Ozonschicht. Sie müssen abgesaugt und gesondert entsorgt werden, bevor die Metalle und Kunststoffe verwertet werden können. Achten Sie deshalb bei der Entsorgung von Kühlschränken darauf, die Leitungen hinten am Gerät nicht zu beschädigen.

Beispiele für Wertstoffe in Elektrogeräten:
Fast alle Elektrogeräte enthalten Kupfer. Im Durchschnitt lässt sich aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten eine Tonne Kupfer zurückgewinnen. Um dieselbe Menge Kupfer aus Bergwerken abzubauen, müssen bis zu 1.000 Tonnen Gestein bearbeitet werden.
Vor allem IT-Geräte enthalten neben Metallen oft auch sehr hochwertige Kunststoffe. Spezielle Zusatzstoffe in diesen Kunststoffen sorgen dafür, dass eine Verwertung nur mit besonderen Verfahren möglich ist. Eine gemeinsame Verwertung mit Verpackungskunststoffen ist daher z.B. nicht möglich.
Platinen enthalten oft auch Edelmetalle. Obwohl die Mengen pro Platine relativ klein sind, kann sich aufgrund des hohen Wertes eine Rückgewinnung lohnen.